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Medical Wellness
Ambulante Vorsorgeleistungen
Verschenken Sie keine 273 ,- €
Nach wie vor gibt es die offene Badekur, bzw. die ambulante Vorsorgemaßnahme. Ihr Anspruch ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben (§ 23 SGB 5), Nutzen Sie es – solange es noch geht. Vier Wochen Erholung werden dem Patienten bei einer Kur empfohlen, mindestens sollten es aber drei Wochen sein. Bei einer dreiwöchigen Badekur erhalten Sie einen Zuschuss der Krankenkasse von 273,00 € (Zuschuss der Kasse: 13,00 € pro Tag x 21 Tage = 273,00 €)
Für folgende Vorsorgeleistungen erhalten Sie diesen Zuschuss
„Ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung“ Sie wird in Anspruch genommen wenn dadurch das ausbrechen der Krankheit verhindert werden, oder der Patient die Krankheit einfacher und schneller bewältigen kann. Beispiele sind: Übergewicht, Bluthochzucker, Neigung zu somatischen Erkrankungen und Schmerzzustände des Stütz- und Bewegungsapparates.
„Ambulante Vorsorgeleistung bei bestehenden Krankheiten“ Diese Art der ambulanten Vorsorgeleistung wird bei schon eingetretenen Krankheiten angewandt, mit dem Ziel sie zu lindern oder ganz zu heilen. Beispiele hierfür: chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems oder des Stoffwechsels.
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