Verschenken Sie keine 273,00 €
Nach wie vor gibt es die offene Badekur, bzw. die ambulante Vorsorgemaßnahme. Ihr Anspruch ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben (§ 23 SGB 5). Nutzen Sie ihn, solange es noch geht. Vier Wochen Erholung werden dem Patienten bei einer Kur empfohlen, mindestens sollten es aber drei Wochen sein.
Bei einer dreiwöchigen Badekur können Sie einen Zuschuss der Krankenkasse von bis zu 273,00 € (Zuschuss der Kasse: bis zu 13,00 € pro Tag x 21 Tage = 273,00 € - von Kasse zu Kasse unterschiedlich, manche zahlen den Höchstsatz, manche gar nichts)